Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Übersetzer von TRADITAS
Allgemeiner Geltungsbereich
Sämtliche Verträge zwischen den Übersetzern von TRADITAS und deren Auftraggebern werden ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesch- lossen. Entgegenstehende oder von den vorliegenden Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers (im folgenden Kunde genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, es besteht eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung ihrer Geltung durch die Übersetzer von TRADITAS. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Übersetzer von TRADITAS in Kenntnis entgegen- stehender oder von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung der Leistung (im folgenden Übersetzung genannt) an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Angebote - Angebotsunterlagen
Bei Angebotsunterbreitung behalten sich die Übersetzer von TRADITAS das Eigentum und das Urheberrecht an sämtlichen Angebotsunterlagen vor. Die Angebotsunterlagen sind ohne vorherige schritfliche Genehmigung von den Übersetzern von TRADITAS Dritten nicht zugänglich zu machen.
Erteilung der Aufträge
Vorab besprochene Aufträge gelten mit Zusendung durch den Kunden und Erhalt seitens der Übersetzer von TRADITAS des zu übersetzenden Textes per e-mail, Post oder Fax als erteilt. Der Erhalt ist entweder auf dem elektronischen Postweg, per Post, Fax oder telefonisch zu bestätigen. Ist der Auftrag nicht bestätigt, gilt er nicht als angenommen.
Es bedarf zur Auftragserteilung keiner handschriftlichen Unterzeichnung; diese kann jedoch optional jederzeit mündlich wie schriftlich vereinbart werden. Die Auftragserteilung und -annahme gilt als Vertragsabschluß.
Lieferfristen
Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen dem Kunden angegeben und können immer nur aller Voraussichtlichkeit nach einzuschätzende Termine sein.
Eine Lieferung gilt ab dem Zeitpunkt der nachweisbaren Sendung (Sendeprotokoll der elektronischen Post) als termingerecht erfolgt.
Der Kunde hat die Übersetzung nach erfolgter Lieferung unverzüglich zu prüfen.
Die Leistung gilt mit Ablauf von 10 Werktagen nach Lieferung der Übersetzung als abgenommen.
Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Kunde die Übersetzung oder Teile der Übersetzung in Benutzung genommen hat, auch wenn die vorgenannten 10 Werktage noch nicht verstrichen sind, wenn der Kunde die Rechnung der Übersetzer von TRADITAS ohne Vorbehalte begleicht sowie wenn der Kunde nicht innerhalb einer ihm von den Übersetzern von TRADITAS angegebenen Frist die Übersetzung abnimmt.
Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kaufpreis ist ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt ohne Mahnung in Verzug, soweit er nicht binnen 10 Werktagen nach Fälligkeit einer Rechnung zahlt.
Im Fall des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von den Übersetzern von TRADITAS anerkannt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann durch den Kunden nur geltend gemacht werden, soweit es auf dem selben Auftrags- bzw. Vertragsverhältnis beruht.
Preise
Alle Preise und preislichen Angebote sind unverbindlich und können jederzeit neu festgelegt werden. Eilzuschläge, Sätze und Zusatzaufwände sind in der Preisliste angegeben und unterliegen ebenfalls der Unverbindlichkeit und der Veränderlichkeit. Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern keine andere Währung vereinbart ist. Alle Preise der deutschsprachigen Preisliste, die Interessenten evtl. nach Anfrage zugeht, sind Nettopreise, die im innerdeutschen Abrechnungsrahmen mit der nach deutschem Gesetz vorgeschriebener MwSt. und im Rahmen der intrakom-munitären Abrechnung mit einem angegebenen Betrag von MwSt. 00,00 Euro beaufschlagt werden. Die MwSt. ist im vorgenannten intrakommunitären Rahmen jedoch steuerlich anzuwenden, d.h., dass der Empfänger der Rechnung in seinem jeweiligen Land Schuldner der MwSt. ist. Für deutschsprachige Kunden mit Sitz in Spanien gelten die Preise der spanischsprachigen Preisliste, die sich zuzüglich MwSt verstehen.
Die Übersetzer von TRADITAS behalten sich das Recht vor, ihre Preise auch nach Auftragserteilung/ Vertragsabschluss entsprechend zu ändern, wenn Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von unrichtiger oder unvollständiger Übertragung des Ausgangstextes oder durch missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen. Weiterhin behalten sich die Übersetzer von TRADITAS das Recht vor, jährlich ihre Preise um den jeweils aktuellen Pro-Kopf-Einkommensindex zu erhöhen.
Eigentumsvorbehalt
Die Übersetzer von TRADITAS behalten sich das Eigentum am gelieferten, aus der Dienstleistung entstehenden Produkt (Übersetzung) sowie an der evtl. in diesem Zusammenhang zusätzlich erstellten Begleit- dokumentation (terminologische Datenbanken) bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Auftragserteilung/dem Dienstleistungsvertrag vor.
Mängelrügen
Aufgrund der im 3. Abs. des Artikels "Lieferfristen" fesgelegten unverzüglichen Prüfungsfrist durch den Kunden, sind Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel der Übersetzung innerhalb von maximal 10 Werktagen nach Lieferung der Übersetzung und Reklamationen wegen verdeckter Mängel innerhalb von maximal 30 Werktagen nach Lieferung der Übersetzung schriftlich geltend zu machen.
Die Ansprüche des Kunden gegen die Übersetzer von TRADITAS beschränken sich auf die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung. Bei fehlgeschlagener Nacherfüllung bzw. Nachbesserung bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Auftrag/Vertrag zurückzutreten. Die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Kunde eine Vergütung entrichtet, die dem Wert der mangelhaften Dienstleistung entspricht.
Haftung
Die Übersetzer von TRADITAS haften - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - lediglich für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Die Regelung ist sodann so auszulegen und anzuwenden, wie sie dem mutmaßlichen Interesse der Parteien entspricht. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.
Gerichtsstand / Erfüllungsort
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Übersetzer von TRADITAS auch Gerichtsstand; die Übersetzer von TRADITAS sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
Es gilt das Recht des Landes, in dem sich der Geschäftssitz des jeweiligen Übersetzers von TRADITAS befindet.
Erfüllungsort ist der jeweilige Geschäftssitz desjenigen Übersetzers von TRADITAS, mit dem das Dienstleis- tungsverhältnis eingegangen wurde.